Voraussetzung für eine Zertifizierung als ProfilPASS Berater/in
Um an den Qualifizierungskursen teilnehmen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
Wichtig! Die Qualifizierungskurse sind keine Ausbildung zum Berater. Sie setzen eine möglichst fundierte Ausbildung und Praxis in der Beratung voraus. Darauf legt das DIE hohen Wert, denn ansonsten wäre die Qualität der ProfilPASS Beratung nicht gewährleistet.
Um dem Konzept der Anerkennung informell und non-formal erworbener Kompetenzen gerecht zu werden, kann ein Hochschulabschluss durch den Nachweis einer umfangreichen Berufserfahrung sowie der Teilnahme an beratungsspezifischen Weiterbildungsmaßnahmen ersetzt werden.
ProfilPASS Beraterinnen und Berater müssen sich zudem regelmäßig zertifizieren. Das soll sicherstellen, dass sie sich permanent weiterbilden.
Mit Hochschulabschluss
- Beratungserfahrung im psycho-sozialen Bereich / Bildungsbereich: 2 Jahre im Hauptberuf oder 3 Jahre im Nebenberuf/Ehrenamt
- Aus- und Weiterbildung in der Beratung: Optional
Ohne Hochschulabschluss
- Beratungserfahrung im psycho-sozialen Bereich / Bildungsbereich: 3 Jahre im Hauptberuf oder 4 Jahre im Nebenberuf/Ehrenamt
- Aus- und Weiterbildung in der Beratung: Ja